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Im Namen des Gesetzes

Im Namen des Gesetzes
Tod am Telefon
06.04.2024 |  Sa. 02:00 Uhr
Start: 02:00 Uhr
Ende: 02:50 Uhr
Länge: 50 Minuten
Inhalt:
Tod am Telefon
Ein Vater spielt mit seinen beiden Kindern vor einem Mehrfamilienhaus. Da ist von einem der Balkone ein Schrei zu hören. Die drei blicken nach oben und müssen mit ansehen, wie Ursula Sanders, eine ältere Mitbewohnerin, brennend von ihrem Balkon stürzt. Bald darauf erliegt sie ihren Verletzungen. Kehler und Bonhoff vermuten zunächst, dass die alte Dame verwirrt war oder unter Depressionen litt. Aber Christine Wiebe, die Tochter von Frau Sanders, verneint dies energisch. Ihre Mutter sei eine lebensfrohe Person gewesen. Sie war mit ihr eigentlich zum Kaffee verabredet. Kurz vorher hatte sie jedoch einen bizarren Anruf erhalten. Der sich als Arzt ausgebende Mann hatte behauptet, ihre Mutter sei schwerverletzt ins Krankenhaus eingeliefert worden. Dann verlangte er plötzlich von der Tochter, dass sie sexuelle Handlungen an sich vornehmen sollte. Die Frau legte zwar empört auf, war aber dennoch verunsichert. Dort kannte niemand den "Arzt", und ihre Mutter lag auch nicht auf der Intensivstation. Die Beamten fragen sich, ob auch Ursula Sanders vor ihrem Sprung vom Balkon von diesem Anrufer terrorisiert wurde. Ihnen war bereits in der Wohnung der Frau aufgefallen, dass der Telefonhörer nicht aufgelegt war. Sie wissen auch, dass in letzter Zeit noch andere Frauen ähnliche Anrufe erhalten haben. Kehler und Bonhoff finden schließlich heraus, dass die Anrufe bei Frau Sanders und deren Tochter aus einem Büro der Teco AG getätigt wurden, einer großen Firma, die Telefonanlagen installiert. Der zunächst verdächtigte Sachbearbeiter kann es jedoch nicht gewesen sein. Zu den fraglichen Zeiten hat der spielsüchtige Mann die Firma heimlich verlassen, um eine Spielhalle aufzusuchen. Ingrid Engelhardt, die Pächterin der Spielhalle, bestätigt sein Alibi. Und da er sein Büro während seiner "Ausflüge" nie abgeschlossen hatte, kann es im Prinzip jeder Mitarbeiter der Teco AG gewesen sein. Die Beamten versuchen, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen. Aus den Vernehmungen der Opfer wissen sie, dass der Täter die Frauen näher kennen muss. Außerdem ist auffällig, dass bei allen in letzter Zeit eine neue Telefonanlage angeschlossen wurde. Und so gehen sie davon aus, dass es sich um einen der Außendienstmitarbeiter handelt. Da nimmt der Täter Kontakt zu Kerstin Grimm auf, die schon einmal von ihm angerufen wurde. Da eine Fangschaltung gelegt wurde, wissen die Beamten, dass der Mann aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Frau anrufen muss - über ein Prepaid-Handy. Sie stoßen auf Jörg Herbrecht, den Dienstgruppenleiter aller Außendienstmitarbeiter der TECO AG. Da der Mann jedoch kein solches Handy dabei hat und anscheinend rein zufällig in der Nähe war, müssen sie ihn wieder laufenlassen. Kurz darauf wird Kehler und Bonhoff ein Telefongespräch ins Einsatzfahrzeug gelegt: Der Täter terrorisiert gerade Nadine, die kleine Tochter von Frau Grimm, und verlangt, dass sie sich etwas antut. Den Beamten gelingt es im letzten Moment, das Mädchen zu retten. Auch dieser Anruf kam von einem Handy. Es kann Ingrid Engelhardt zugeordnet werden, der Pächterin der Spielhalle. Da entdecken die Beamten auf deren Klingelschild auch den Namen "Jörg Herbrecht", er ist ihr Bruder. Der Mann versucht zu flüchten, wird aber von den Beamten gestellt und festgenommen. Für Lotze steht fest, dass Herbrecht der Täter ist: Er hatte Zutritt zum Büro des Sachbearbeiters, von wo die meisten "Schockanrufe" getätigt wurden. Er konnte sich als Dienstgruppenleiter Informationen über die Kundinnen der TECO AG beschaffen. Er war auf der anderen Straßenseite, als Frau Grimm angerufen wurde. Und das Täterprofil scheint ebenfalls auf ihn zuzutreffen: Er hat Schwierigkeiten mit Frauen und wird von einer starken Person dominiert - seiner Schwester. Der Verteidiger Herbrechts setzt jedoch alles daran, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein bisher unbekannter Mann den Verdacht ganz gezielt auf seinen - unschuldigen - Mandanten gelenkt hat, um Polizei und Staatsanwalt an der Nase herumzuführen. Und da erneut "Schockanrufe" durchgeführt werden, scheint der Verteidiger recht zu behalten...